Die Gemeinde wird vom Amt Gartz (Oder) mit Sitz in der gleichnamigen Stadt verwaltet
Bundesland
Landkreis
Uckermark
Einwohner
717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16306
Vorwahl
033331
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindebüro Hohenselchow-Groß Pinnow
Hauptstraße 1
16348 Hohenselchow-Groß Pinnow
2. Ordnungsamt Landkreis Barnim
Breitscheidstraße 43
16225 Eberswalde
3. Bürgeramt Landkreis Barnim
Karl-Marx-Straße 5
16225 Eberswalde
Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow – Öffnungszeiten
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FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.