Die Gemeinde wird vom Amt Gartz (Oder) mit Sitz in der gleichnamigen Stadt verwaltet
Bundesland
Landkreis
Uckermark
Einwohner
717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16306
Vorwahl
033331
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindebüro Hohenselchow-Groß Pinnow
Hauptstraße 1
16348 Hohenselchow-Groß Pinnow
2. Ordnungsamt Landkreis Barnim
Breitscheidstraße 43
16225 Eberswalde
3. Bürgeramt Landkreis Barnim
Karl-Marx-Straße 5
16225 Eberswalde
Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.